Aktiengesellschaft in der Schweiz gründen als Ausländer
Zweigniederlassung in der Schweiz eröffnen – Schritt für Schritt

Zweigniederlassung in der Schweiz eröffnen: So funktioniert’s für internationale / ausländische Unternehmen

21. Januar 2025
Gründung einer AG (Aktiengesellschaft) in der Schweiz:

Gründung einer AG (Aktiengesellschaft) in der Schweiz

21. Februar 2025

4. Februar 2025

Aktiengesellschaft in der Schweiz gründen. Als Ausländer ohne Wohnsitz

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist für internationale Unternehmer attraktiv, die auch ohne Wohnsitz in der Schweiz die Vorteile dieses Standorts nutzen möchten. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zur Gründung einer Schweizer AG als Ausländer wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gründung auch ohne Wohnsitzpflicht: Internationale Unternehmer können eine AG in der Schweiz gründen, ohne selbst in der Schweiz ansässig zu sein.
  • Hohes Ansehen und flexible Kapitalstruktur: Eine AG bietet Schutz des Privatvermögens und ermöglicht eine klare Trennung zwischen Eigentümern und Management.
  • Kompetente Begleitung spart Zeit und sorgt für eine reibungslose Abwicklung aller Formalitäten.

1. Warum eine AG in der Schweiz gründen?

Die AG ist die bevorzugte Gesellschaftsform für Unternehmen, die internationales Wachstum und Investorensicherheit anstreben. Die Schweizer AG bietet mehrere Vorteile, die sie von anderen Rechtsformen unterscheidet:

  • Flexibles Aktienkapital: Mit einem Mindestkapital von CHF 100.000 können Aktiengesellschaften einfacher Kapital aufnehmen oder zusätzliche Investoren gewinnen. Die Aktienstruktur ermöglicht es, Investoren ohne operative Beteiligung ins Unternehmen zu holen.
  • Haftung und Vermögensschutz: Die Haftung beschränkt sich auf das eingebrachte Aktienkapital. So bleibt das persönliche Vermögen der Aktionäre geschützt, und die finanzielle Stabilität der AG ist gesichert.
  • Hohes Ansehen und internationale Anerkennung: Eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz genießt weltweit hohes Ansehen, was besonders bei der Gewinnung internationaler Partner und Kunden von Vorteil ist.

2. Kann ich ohne Wohnsitz in der Schweiz eine AG gründen?

Ja, Ausländer können in der Schweiz problemlos eine AG gründen, auch ohne dort ansässig zu sein. Dabei gelten einige wichtige Voraussetzungen, die Sie beachten sollten:

  • Schweizer Verwaltungsrat: Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats muss einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Person kann entweder ein Treuhänder oder ein externer Bevollmächtigter sein.
  • Anforderung an den Kapitalnachweis: Das erforderliche Grundkapital müssen Sie auf einem Schweizer Bankkonto hinterlegen, bevor die Gesellschaft offiziell eingetragen wird.

Dank dieser Regelungen können internationale Unternehmer eine AG in der Schweiz führen, ohne sich dauerhaft dort aufhalten zu müssen. Die Schweizer Gesetzgebung erlaubt zudem die Anstellung internationaler Geschäftsleiter, solange ein lokaler Verwaltungsrat existiert.

3. Welche Vorteile bietet eine Schweizer Aktiengesellschaft?

  1. Steuerliche Vorteile und Planungssicherheit: Die Schweiz bietet eine stabile steuerliche Planung und internationale Steuerabkommen, was für AGs mit globalen Interessen entscheidend ist.
  2. Kantonale Steuervergünstigungen: Je nach Kanton kann die AG von attraktiven Steuerkonditionen profitieren. Eine sorgfältige Standortwahl ermöglicht es, die steuerlichen Belastungen zu optimieren.
  3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Mit über 100 Ländern bestehen Abkommen, die verhindern, dass Gewinne sowohl im Herkunftsland als auch in der Schweiz besteuert werden. Dies erleichtert die Steuerplanung und bietet steuerliche Vorteile für international agierende Unternehmen.
  4. Flexibilität bei Kapitalaufnahme und Eigentümerstruktur: Eine AG bietet verschiedene Möglichkeiten, Kapital aufzunehmen und die Eigentümerstruktur anzupassen.
  5. Einfache Übertragbarkeit von Aktien: Aktien können unkompliziert übertragen werden, was die Aufnahme neuer Investoren erleichtert. Die AG kann zudem verschiedene Arten von Aktien, wie Stamm- und Vorzugsaktien, ausgeben, um unterschiedliche Investorenbedürfnisse zu bedienen.
  6. Optionen zur Kapitalerhöhung: Eine AG kann das Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien erhöhen, was besonders attraktiv für Unternehmen mit Wachstumsplänen ist.
  7. Stabile Rechts- und Rahmenbedingungen: Die Schweizer Gesetzgebung bietet eine ausgezeichnete Rechtssicherheit und fördert ein transparentes Geschäftsumfeld.
  8. Effizientes Rechtssystem: Die Schweiz verfügt über eines der effizientesten Rechtssysteme, das Unternehmen durch faire und zügige Gerichtsprozesse schützt.
  9. Sicherer Standort: Als neutraler Staat ist die Schweiz politisch stabil und wirtschaftlich stark – ein wesentlicher Faktor für die nachhaltige Entwicklung und den Erfolg von Aktiengesellschaften.

4. Welche rechtlichen Anforderungen gibt es?

  • Mindestkapital: Für die Gründung einer AG ist ein Mindestkapital von CHF 100.000 erforderlich. Mindestens 50%, also CHF 50.000, müssen Sie vor der Gründung auf einem speziellen Bankkonto hinterlegen. Das Kapital ist in Aktien unterteilt und wird im Handelsregister eingetragen, um den rechtlichen Nachweis zu sichern.
  • Lokaler Verwaltungsrat: Ein Mitglied des Verwaltungsrats muss in der Schweiz ansässig sein. Diese Person sorgt dafür, dass die AG stets die schweizerischen Vorschriften einhält und repräsentiert die Gesellschaft offiziell. Alternativ kann ein Treuhänder als Verwaltungsrat eingesetzt werden, um diese Voraussetzung zu erfüllen. Wir können Ihnen dabei helfen.
  • Gesellschaftssitz: Der Sitz der AG muss in der Schweiz liegen. Eine physische Präsenz ist dabei nicht zwingend erforderlich; viele Unternehmen nutzen einen Domizilierungsservice, die als offizielle Adresse der AG dienen. Ein fester Geschäftssitz sichert den Bezug zur Schweiz und sorgt für steuerliche und rechtliche Transparenz.

5. Ablauf und Kosten der Gründung

Die Gründung einer Aktiengesellschaft dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen. Folgende Schritte und Kosten sind zu erwarten:

  • Beratung und Planung: Für eine reibungslose Gründung ist es ratsam, sich von Spezialisten unterstützen zu lassen. Die Kosten für diese Dienstleistungen können je nach Anbieter und Umfang variieren.
  • Notar- und Anmeldegebühren: Die Gebühren für notarielle Beglaubigungen und die Eintragung im Handelsregister belaufen sich üblicherweise auf CHF 2.000 bis 3.000.
  • Kapitalnachweis und Kontoeinrichtung: Das notwendige Grundkapital müssen Sie bei der Gründung auf ein Sperrkonto überweisen, bevor die AG offiziell registriert wird.

6. Warum Sie mit unserer Unterstützung den Gründungsprozess vereinfachen können

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz kann schnell und effizient ablaufen, wenn Sie auf kompetente Unterstützung setzen. Wir übernehmen für Sie den gesamten Gründungsprozess und sorgen für eine stressfreie Abwicklung.

Ihre Vorteile durch unseren Service:
  • Komplette Abwicklung und Dokumentenerstellung: Von der Beratung über die Einreichung der Dokumente bis zur Kommunikation mit Notaren und Behörden – wir übernehmen alles.
  • Optimale Standortwahl und Steuerplanung: Gemeinsam mit Ihnen finden wir den idealen Standort und beraten zur steuerlichen Struktur Ihrer AG.
  • Erfahrung und Schnelligkeit: Unsere eingespielte Zusammenarbeit mit Behörden und Notaren garantiert eine schnelle und unkomplizierte Gründung.

Mit uns an Ihrer Seite gründen Sie Ihre Schweizer AG effizient und ohne bürokratische Hürden. Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf, sodass Sie von Beginn an auf einen erfolgreichen Start in der Schweiz vorbereitet sind.